Wie wird die Währungsumrechnungsgebühr errechnet?

Geändert am Do, 17 Apr um 5:07 NACHMITTAGS

Die Währungsumrechnungsgebühr gilt nur beim Handel mit den folgenden Instrumenten in einer anderen Währung als der Basiswährung Ihres Kontos:


  • Aktien
  • ETFs
  • Aktien-CFDs
  • ETF-CFDs

 

Wichtige Punkte:


Umrechnungsgebührensatz: Eine feste Gebühr von 0,3% wird zu jedem Handel hinzugefügt, der in einer anderen Währung als der Basiswährung Ihres Kontos durchgeführt wird. Diese Gebühr wird zusätzlich zu unserem FX-Spotkurs beim Kauf oder Verkauf eines Vermögenswerts berechnet.


Diese Gebühr gilt für:

  • Gewinne und Verluste
  • Ausschüttungen (z. B. Dividenden)
  • Servicegebühren, wie Provisionen oder Übernachtungsgebühren (falls zutreffend).
  • Die Gebühr wird zum Zeitpunkt der Abrechnung auf Ihr Einwährungskonto erhoben.


Diese Gebühr gilt nicht für:

  • Margineinlage
  • Nominale Transaktionswerte


Handel in gleicher Währung: Wenn Ihre Kontowährung mit der Währung des gehandelten Vermögenswerts übereinstimmt, wird keine Währungsumrechnungsgebühr erhoben.

 

Beispiel für die Anwendung der Gebühr:


Ihre Kontowährung: EUR


EUR/USD Wechselkurs: 1.22510


Handel: Sie verkaufen eine auf USD lautende META-Aktie und erzielen einen Gewinn von 10 USD mit einer Provision von 1 USD.


Schritt 1: Berechnung der Provision (mit Umrechnungsgebühr)


Provision = 1 USD + (1 USD*0.3%) = 1.003 USD


Umrechnung in EUR: 1.003 USD / 1.22510 = 0.81870 EUR


Schritt 2: Berechnung des realisierten Gewinns (mit Umrechnungsgebühr)


Gewinn nach Gebühr = 10 USD − (10 USD*0.3%) = 9.97 USD


Umrechnung in EUR: 9.97 USD / 1.22510 = 8.1381 EUR

 


Zusätzliche Informationen:

  • Vollständige Details zu Kosten und Gebühren finden Sie im Abschnitt Zusätzliche Gebühren auf der Seite Einzahlungen und Auszahlungen vor dem Handel.
  • Admirals Kontomöglichkeiten: Sie können aus einer Vielzahl von Kontowährungen wählen, einschließlich EUR, USD, CHF, GBP und mehr.


Wenn Ihre Kontowährung mit der Währung des gehandelten Instruments übereinstimmt, fällt die 0,3% Währungsumrechnungsgebühr nicht an.

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